Pflegeberatung nach §37.3

Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in halbjährlichen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.

Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch sind wertvolle Formen der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Ihnen in ihrer häuslichen Pflege bestmöglich zu helfen. Wir beraten Sie vertrauensvoll und besprechen gemeinsam, wie wir ihre persönliche Pflegesituation verbessern können. Auch Versicherte mit einen festgestellten Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3, der jedoch nicht verpflichtend ist.

Rufen oder schreiben Sie uns gerne an!

Inge Gregorincic

Leitung Familienunterstützender Dienst

Tel. 02302 96402-36, igregorincic@viadukt-witten.de